Betriebliches Rechnungswesen
Unternehmerischer Erfolg resultiert aus der effektiven Kombination von betrieblichen Leistungs- und Wertschöpfungsprozessen. Um diese Vorgänge wirksam planen, steuern, organisieren und kontrollieren zu können, bedarf es eines betrieblichen Rechnungswesens, das die dazu notwendigen Informationen bereitstellt; ein richtiges und vollständiges Rechenwerk verschafft den notwendigen Überblick, aus dem heraus unternehmerische Entscheidungen getroffen werden können und sollten.
Organisation des Rechnungswesens
Die konkrete Ausgestaltung des betrieblichen Rechnungswesens orientiert sich zumeist am Bedarf und den Anforderungen derjenigen, die ein (berechtigtes) Interesse am Unternehmensgeschehen haben: Zusätzlich zum Unternehmer selbst zählen dazu insbesondere auch berechtigte Dritte (Gesellschafter, Abgaben- und Aufsichtsbehörden, Kunden, Lieferanten, Banken, Versicherungen, Mitbewerber, etc.), die ein solches Interesse haben. Vor diesem Hintergrund lässt sich das Rechnungswesen in die nachstehend bezeichneten Funktionsbereiche auffächern.
I. Finanzrechnung
Die Finanzrechnung (Financial Accounting oder externe Unternehmensrechnung) umfasst die pagatorische Buchhaltung, die im Weiteren auch Grundlage des Jahresabschlusses ist. Der Jahresabschluss selbst gibt Auskunft über den (unternehmensrechtlichen) Gewinn, der wiederum maßgebende Bedeutung für die Ermittlung der Ertragsteuern hat. Letztendlich gibt der Jahresabschluss auch Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe ein erzielter Gewinn entnommen bzw. ausgeschüttet werden darf.
Zusammenfassend betrachtet dokumentiert Finanzrechnung eines Unternehmens daher:
- die Gesamtheit der quantifizierbaren, betriebsbezogenen Vorgänge und Geschäftsfälle,
- das durch Investition angeschaffte Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, etc.),
- das im Unternehmen vorhandenen Kapital und dessen Herkunft sowie
- den in der (abgelaufenen) Periode erwirtschafteten Erfolg.
Kennzeichnend für die Finanzrechnung sind detaillierte Standards, die durch Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Bilanzierung, insbesondere auf der Ebene des Unternehmens-, Steuer- und Gesellschaftsrechts bestimmt werden; überwiegend handelt es sich dabei um Vorgaben, die zwingend anzuwenden sind. Erkennbar zeigen sich damit Wesen und Zweck der Finanzrechnung, die eine wichtige Kontroll- und Dispositionsfunktion hat.
II. Betriebsrechnung
Die Betriebsrechnung (Management Accounting oder interne Unternehmensrechnung, „Controlling“) widmet sich der bedarfsgerechten Bereitstellung von Daten und Information für Zwecke der betrieblich-kalkulatorischen Planung, Steuerung und Überwachung. Die Betriebsrechnung ist damit im Wesentlichen entscheidungs- und daher auch zukunftsorientiert. Aufgabenbereiche, die dem Controlling üblicherweise zugeordnet werden, sind beispielsweise
- (kurzfristige) Kosten- und Leistungsrechnung,
- Planungsrechnung und Budgetierung,
- Finanz- bzw. Liquiditätsplanung,
- Rentabilitätsanalysen oder
- Investitionsrechnung.
Was wir Ihnen bieten
Im Sinne unseres ganzheitlichen Verständnisses von Unternehmensführung kombinieren wir die Serviceleistungen der Steuerberatung mit einem breitgefächerten Angebot an buchhalterischen Leistungen.
Zum Angebot der rechnungswesen-bezogenen Serviceleistungen zählen insbesondere:
- Übernahme der Lohn- und Gehaltsverrechnung
- elektronischer Meldungsverkehr mit Abgabenbehörden
- Führung von Mandatenbuchhaltung
- Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Planungsrechnungen (Forecasts, Budgets, Finanzplanung, etc.)
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Analysen
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung:
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