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Betriebliches Rechnungswesen

Unternehmerischer Erfolg resultiert aus der effektiven Kombination von betrieb­lichen Leistungs- und Wert­schöpfungs­­­prozessen. Um diese Vorgänge wirksam planen, steuern, organisieren und kontrollieren zu können, bedarf es eines be­trieb­lichen Rechnungs­­­wesens, das die dazu notwendigen Informationen bereitstellt; ein richtiges und voll­ständiges Rechen­werk verschafft den notwendigen Über­blick, aus dem heraus unter­­­nehmerische Ent­scheidungen getroffen werden können und sollten.
 

Organisation des Rechnungswesens

Die konkrete Aus­gestaltung des betrieb­lichen Rechnungs­­­wesens orientiert sich zumeist am Bedarf und den Anforderungen derjenigen, die ein (berechtigtes) Interesse am Unternehmens­­­­geschehen haben: Zusätzlich zum Unternehmer selbst zählen dazu insbesondere auch berechtigte Dritte (Gesellschafter, Abgaben- und Aufsichts­­behörden, Kunden, Lieferanten, Banken, Versicherungen, Mitbewerber, etc.), die ein solches Interesse haben. Vor diesem Hinter­grund lässt sich das Rechnungs­­wesen in die nachstehend bezeichneten Funktions­­bereiche auffächern.

I. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung (Financial Accounting oder externe Unternehmensrechnung) umfasst die pagatorische Buchhaltung, die im Weiteren auch Grundlage des Jahres­abschlusses ist. Der Jahresabschluss selbst gibt Auskunft über den (unternehmens­rechtlichen) Gewinn, der wiederum maßgebende Bedeutung für die Ermittlung der Ertragsteuern hat. Letztendlich gibt der Jahres­abschluss auch Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe ein erzielter Gewinn entnommen bzw. ausgeschüttet werden darf.

Zusammen­fassend betrachtet dokumentiert Finanz­rechnung eines Unternehmens daher:

  • die Gesamtheit der quantifizierbaren, betriebsbezogenen Vorgänge und Geschäftsfälle,
  • das durch Investition angeschaffte Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, etc.),
  • das im Unternehmen vorhandenen Kapital und dessen Herkunft sowie
  • den in der (abgelaufenen) Periode erwirtschafteten Erfolg.

Kennzeichnend für die Finanzrechnung sind detaillierte Standards, die durch Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Bilanzierung, insbesondere auf der Ebene des Unternehmens-, Steuer- und Gesellschaftsrechts bestimmt werden; überwiegend handelt es sich dabei um Vorgaben, die zwingend anzuwenden sind. Erkennbar zeigen sich damit Wesen und Zweck der Finanzrechnung, die eine wichtige Kontroll- und Dispositionsfunktion hat.

II. Betriebsrechnung

Die Betriebsrechnung (Management Accounting oder interne Unternehmens­rechnung, „Controlling“) widmet sich der bedarfs­gerechten Bereit­stellung von Daten und Information für Zwecke der betrieblich-kalkulatorischen Planung, Steuerung und Überwachung. Die Betriebs­rechnung ist damit im Wesentlichen entscheidungs- und daher auch zukunfts­orientiert. Aufgaben­bereiche, die dem Controlling üblicherweise zugeordnet werden, sind beispielsweise

  • (kurzfristige) Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Planungsrechnung und Budgetierung,
  • Finanz- bzw. Liquiditätsplanung,
  • Rentabilitätsanalysen oder
  • Investitionsrechnung.
Lösungsweg

Was wir Ihnen bieten

Im Sinne unseres ganz­­heitlichen Verständ­­nisses von Unternehmens­­führung kombinieren wir die Service­leistungen der Steuer­­beratung mit einem breit­gefächerten Angebot an buch­­halterischen Leistungen.

Zum Angebot der rechnungswesen-bezogenen Serviceleistungen zählen insbesondere:

  • Übernahme der Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • elektronischer Meldungsverkehr mit Abgabenbehörden
  • Führung von Mandatenbuchhaltung
  • Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Planungsrechnungen (Forecasts, Budgets, Finanzplanung, etc.)
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Analysen

Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir selbst­verständlich gerne zur Verfügung:
✉ E-Mail
✆ Telefon

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